Ein zugewachsener Gehweg fällt Kunden zuerst auf
Korschenbroich, 30. Oktober 2026. Wer mit Kinderwagen, Rollator oder Einkaufstasche unterwegs ist, merkt sofort, wenn ein Ast in den Gehweg hängt oder eine Hecke den Weg verengt. Für Betriebe mit eigenem Grundstück ist das deshalb nicht nur eine Frage der Optik. Die Stadt Korschenbroich stellt klar: Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern, und sie haften für Unfälle und Schäden, die durch überwachsene Begrünung entstehen.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
Betroffen sind Grundstücke mit Hecke, Baum oder Strauch an der Grenze zu Gehweg, Radweg oder Straße. Das trifft Ladenlokale mit eigenem Vorgarten genauso wie Praxen, Handwerksbetriebe mit Hofzufahrt oder Lokale mit Außenbereich. Frei bleiben müssen nach Angaben der Stadt insbesondere Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwege. Auf Verbindungs- und Stichwegen müssen Feuerwehr und Rettungswagen ungehindert durchkommen.
Die Maße, an denen Sie sich orientieren können
- 2,50 Meter freie Höhe über Geh- und Radwegen
- 4,50 Meter freie Höhe über Straßen
- Straßenlaternen so freihalten, dass sie den Weg gut ausleuchten
- Verkehrsschilder jederzeit sichtbar halten
Gerade der Punkt Beleuchtung lohnt im November einen zweiten Blick. Je früher es dunkel wird, desto deutlicher wirkt sich eine verdeckte Laterne darauf aus, ob Kundschaft den Weg zu Ihrer Tür als angenehm empfindet.
Warum der Zeitpunkt jetzt passt
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt vom 1. März bis 30. September ein Fäll- und Schnittverbot, in dem nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt sind. Dieser Zeitraum ist für 2026 vorbei. Größere Rückschnitte sind damit wieder möglich, und bis Ende Februar bleibt Zeit, die Arbeiten einzuplanen.
Wer einen Gartenbaubetrieb beauftragen möchte, ist mit einer Anfrage in den nächsten Wochen besser dran als im Februar, wenn viele dieselbe Frist im Blick haben. Auch das spricht dafür, den Rundgang nicht aufzuschieben.
Ein kurzer Rundgang reicht für den Anfang
Gehen Sie Ihr Grundstück einmal von der Straße aus ab, so wie Ihre Kundschaft es sieht. Prüfen Sie, ob der Gehweg auf voller Breite frei ist, ob Ihr eigenes Hinweisschild noch zu erkennen ist und ob die nächste Laterne ungehindert leuchtet. Was dabei auffällt, lässt sich in den nächsten Wochen ohne Eile erledigen. Fragen beantwortet die Stadt Korschenbroich, Sebastianusstr. 1, 41352 Korschenbroich, Telefon 02161 613-0, E-Mail stadt@korschenbroich.de.
Die vollständige Meldung finden Sie unter Hecken, Bäume, Sträucher: Überwuchs zurückschneiden.
Quelle: Stadt Korschenbroich
