Drei Termine, die in die Novemberplanung gehören
Korschenbroich, 30. Oktober 2026. Der November hat drei Tage, die für Gastronomie, Handel und Vereine eine eigene Zeitplanung brauchen: Allerheiligen am 1. November, der Volkstrauertag am 15. November und der Totensonntag am 22. November. Die Stadt Korschenbroich erinnert daran, dass diese Gedenk- und Trauertage unter besonderem gesetzlichem Schutz stehen. Alle drei fallen in diesem Jahr auf einen Sonntag.
Für die Gastronomie: Musik erst ab 18 Uhr
Die wichtigste Regel für Betriebe mit Schankbetrieb: Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sind von 5 bis 18 Uhr nicht erlaubt, ebenso andere öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen. Die Meldung nennt dabei die Darbietungen, nicht die Bewirtung selbst.
Für die Praxis heißt das: Ein Livekonzert, ein DJ-Abend oder ein Showprogramm an einem der drei Tage beginnt sinnvollerweise erst am Abend. Wer bereits Plakate oder Social-Media-Beiträge vorbereitet hat, prüft die Uhrzeit besser jetzt als nach der ersten Nachfrage von Gästen.
Für Markt, Aktionen und Ausstellungen
Von 5 bis 13 Uhr sind an allen drei Tagen unter anderem untersagt:
- Märkte, auch Trödelmärkte und private Automärkte
- gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
- sportliche Veranstaltungen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste
- Freizeitanlagen mit tänzerischen oder artistischen Darbietungen
- der Betrieb von Spielhallen und die gewerbliche Annahme von Wetten
An Allerheiligen und am Totensonntag verlängert sich dieser Zeitraum auf 5 bis 18 Uhr. Ein Aktionsmarkt am Vormittag ist an diesen Tagen also keine Option, am Volkstrauertag endet die Sperre dagegen um 13 Uhr.
Was Besucherinnen und Besucher erwartet
Für Gäste in der Innenstadt und in den Ortsteilen bedeutet das vor allem: Diese Sonntage sind ruhiger als andere. Wer einen Besuch plant, findet eher Gelegenheit für einen Spaziergang, einen Friedhofsbesuch oder einen ruhigen Nachmittag in einem Lokal als ein Programm mit Musik und Bühne.
Auch ohne Verbot gilt Rücksicht
Marcus Mertens, Leiter des Ordnungsamtes beim Rhein-Kreis Neuss, weist darauf hin, dass auch bei Veranstaltungen, die nicht unter die Verbote fallen, „in angemessener Weise auf den Sinn des jeweiligen Feiertags Rücksicht genommen werden“ sollte. Zusätzlich gelten die allgemeinen Vorschriften zum Schutz der Sonn- und Feiertage, etwa die Regeln zur sonntäglichen Ruhe in Handwerk, Fabrikation, Handel und Reisegewerbe. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Drei Schritte für Ihre Planung
- Termine im November gegen den 1., 15. und 22. abgleichen
- bei einem Treffer die Startzeit auf 13 Uhr beziehungsweise 18 Uhr legen
- Werbung und Programm erst danach final freigeben
Die vollständige Meldung finden Sie unter Stille Feiertage im November.
Quelle: Stadt Korschenbroich
